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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.damit-alles-läuft.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Bei der Gestaltung des Internet-Angebotes der BAV wurden die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) berücksichtigt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Webauftritt ist aktuell als nur eingeschränkt zugänglich zu bewerten.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Nicht alle zum Download angebotenen Dokumente sind barrierefrei. Eine Einordnung der downloadbaren Dateien erfolgt jeweils dort, wo die Datei zum Download angeboten wird.
  2. Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.10.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der vom BAV beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 19.10.2020 ausgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.10.2022 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Sie können unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de